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Webinar - Sicher durch die Corona-Krise kommen

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Webinar - HR 4.0 FIT für die digitale HR-Welt

Programmübersicht am 21.10.2020, 08.00-10.00 Uhr, online mehr ...
BGH, 08.02.2024, Az. IX ZR 137/22:
Bei der Berechnung der Abzugs-beträge hat der Lohnbuchhalter nach einer verbindlichen Vorgabe durch den Auftraggeber zu verfahren. Fehlt diese, so hat der Lohnbuchhalter auf eine Klärung der Statusfrage durch den Auftraggeber hinzuwirken. Dem Mandanten ist zu empfehlen, entweder anwaltlichen Rat einzuholen oder die Statusfrage durch die zuständigen SV-Träger (DRV-Clearing-stelle, gesetzliche Krankenkasse) feststellen zu lassen. Anschließend muss er den Mandanten um Entscheidung zur statusrechtlichen Behandlung des Mitarbeiters bei der Lohnbuchhaltung ersuchen.
Zum bevorstehenden Jahreswechsel müssen sich die Fach- und Führungskräfte aus dem Personalmanagement, der Rechtsabteilung, der Administration und der Entgeltabrechnung erneut mit den Auswirkungen von Krisen und deren Folgen sowie den Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt (ChatGPT, KI) befassen. Und selbstverständlich müssen sie mit der aktuellen Gesetzgebung im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht kontinuierlich vertraut sein.
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