MCGB GmbH
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Baerwaldstraße 49
10961 Berlin • Deutschland
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Das Spektrum unserer Beratungs- und Serviceleistungen ist sehr umfassend:

 

Im Produktbereich Unternehmensentwicklung arbeiten wir im Rahmen von Restrukturierungen oder Unternehmenskäufen sehr eng mit Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern auf dem Gebiet der Risikobewertung und -steuerung zusammen.

 

Im Rahmen des MCGB-Netzwerks steuern wir regelmäßig die Einholung rechtsverbindlicher Entscheidungen der Sozialversicherungsträger sowie notwendiger Anrufungsauskünfte der Finanzämter. Wir begleiten Prüfungen wie etwa die Sozialversicherungsprüfung der Deutschen Rentenversicherung mit den  Schwerpunkten (Altersteilzeit, Geschäftsführer, Grenzüberschreitende Einsätze, Mehrarbeit und Beiträge, Statusprüfungen, Studenten, Werkverträge, Zeitarbeit). Dadurch verfügen wir über eine hervorragende Expertise in der sozialverträglichen Personalanpassung (Einführung von Altersteilzeit, Vorruhestandsmodelle, Aufhebungsverträge).

 

Im Produktbereich Vergütungsmanagement begleiten wir das Harmonisieren betrieblicher Sozialleistungen (Cafeteria, betriebliches Gesundheitsmanagement, Gutscheine, Stromdeputate, Vorsorgeleistungen). Wir entwickeln die Modelle, führen die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für das Gesamtunternehmen durch und begleiten das notwendige Ablösen kollektivrechtlicher Regelungen.

 

Im strategischen Vergütungsmanagement führen wir Branchenvergleiche (Vergütungs-Benchmark) durch und erarbeiten Maßnahmen zur Zielerreichung. Diese fokussiert auf die langfristige Positionierung am Markt durch nachhaltige Vergütungsmodelle.

 

Im Produktbereich Performance Entgeltabrechnung analysieren wir die bestehenden Prozesse und Prüfroutinen und leiten die notwendigen Benchmarkingprojekte. Wir steuern die Entwicklung von Soll-Prozessen mit Prüfroutinen, beraten methodisch sowie fachlich und unterstützen das Lernen der Organisation.

 

Neuigkeiten
Immense Risiken drohen bei falscher Statusbeurteilung!

BGH, 08.02.2024, Az. IX ZR 137/22:

Bei der Berechnung der Abzugs-beträge hat der Lohnbuchhalter nach einer verbindlichen Vorgabe durch den Auftraggeber zu verfahren. Fehlt diese, so hat der Lohnbuchhalter auf eine Klärung der Statusfrage durch den Auftraggeber hinzuwirken. Dem Mandanten ist zu empfehlen, entweder anwaltlichen Rat einzuholen oder die Statusfrage durch die zuständigen SV-Träger (DRV-Clearing-stelle, gesetzliche Krankenkasse) feststellen zu lassen. Anschließend muss er den Mandanten um Entscheidung zur statusrechtlichen Behandlung des Mitarbeiters bei der Lohnbuchhaltung ersuchen.

Viele Neuerungen zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Zum bevorstehenden Jahreswechsel müssen sich die Fach- und Führungskräfte aus dem Personalmanagement, der Rechtsabteilung, der Administration und der Entgeltabrechnung erneut mit den Auswirkungen von Krisen und deren Folgen sowie den Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt (ChatGPT, KI) befassen. Und selbstverständlich müssen sie mit der aktuellen Gesetzgebung im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht kontinuierlich vertraut sein.

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Quelle: Personalwesen • (Stand: 21.11.2024 07:49)
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